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Antrag auf Einschränkung der Verkürzungsbeträge auf die Abgabenbeträge laut Anmeldeverzeichnis im Konkurs

JudikaturBundesfinanzgerichtJSt-Slg 2018/24JSt 2018, 164 Heft 2 v. 1.3.2018

§ 21 Abs 1 FinStrG, § 21 Abs 2 FinStrG, § 23 Abs 2 FinStrG, § 23 Abs 3 FinStrG, § 33 FinStrG

Ein Insolvenzverfahren bewirkt keine Änderung der Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge. Welche konkret ausstehende Abgabenforderung im Insolvenzverfahren festgesetzt wird, ist nur im Rahmen der Strafbemessung bei der Beurteilung der Schadensgutmachung als Milderungsgrund zu berücksichtigen.

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