§ 41 Abs 6 MedienG, § 393 Abs 4 StPO
Die sich aus § 390 Abs 1 und § 393 Abs 4 StPO im Fall eines Freispruchs ergebende Kostenersatzpflicht des
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§ 41 Abs 6 MedienG, § 393 Abs 4 StPO
Die sich aus § 390 Abs 1 und § 393 Abs 4 StPO im Fall eines Freispruchs ergebende Kostenersatzpflicht des
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