§ 16a StVG, § 93 StVG
Gem § 93 Abs 2 2. Satz StVG dürfen Langzeitbesuchsgenehmigung keine Überwachungsbedenken entgegenstehen, zumal eine Überwachung gerade den angestrebten Zweck der in ihrer Intensität gesteigerten Stabilisierung des sozialen Umfeldes konterkarieren würde. (1)