§ 28a Abs 1 SMG, § 28a Abs 3 SMG, § 27 Abs 5 SMG
Da die Frage, ob § 28a Abs 3 SMG eine den Strafsatz bestimmende und damit die Subsumtion berührende Privilegierung oder eine die Strafbefugnis betreffende Strafrahmenvorschrift darstellt, in der Rechtsprechung des OGH nicht einheitlich beantwortet worden ist, ist die Befassung eines verstärkten Senats geboten.