§ 3 Abs 2 GRBG
Die bloße Weiterleitung einer vom Angeklagten verfassten Grundrechtsbeschwerde durch den Verteidiger an das Gericht erfüllt nicht das Erfordernis, dass diese von einem Verteidiger unterschrieben sein muss.
§ 3 Abs 2 GRBG
Die bloße Weiterleitung einer vom Angeklagten verfassten Grundrechtsbeschwerde durch den Verteidiger an das Gericht erfüllt nicht das Erfordernis, dass diese von einem Verteidiger unterschrieben sein muss.