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Privat organisierte Kartenspiele und Anwendbarkeit des § 168 StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/94JSt 2017, 591 Heft 6 v. 1.11.2017

§ 168 Abs 2 StGB

Jedenfalls für privat organisierte Kartenspiele haben die Entscheidungen des EuGH 9.9.2010, C-64/08 , Engelmann und EuGH 30.4.2014, C-390/12 , Pfleger ua nichts an der Anwendbarkeit des § 168 StGB geändert.

OGH, 16.12.2016, 13 Os 50/16a
(RS0131513)

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