§ 183 StPO
Fällt ein Haftgrund – hier: Verdunkelungsgefahr – weg, kann die Änderung des Haftortes nicht mehr darauf gestützt werden.
OLG Wien, 13.07.2017, 132 Bs 170/17w
(Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz, 12.5.2016, GZ 152625/01-II 3/2017)