Seit mehreren Jahren ist das europäische Strafregisteraustauschsystem ECRIS unauffällig, aber weitgehend problemlos in Betrieb; gemessen an den Fallzahlen ist es mit Abstand das erfolgreichste Werkzeug aus dem Baukasten der gegenseitigen Anerkennung. Wirklich brauchbar ist es aber bisher nur bei verurteilten Unionsbürgern. Daher wird aktuell über eine Erweiterung auf Drittstaatsangehörige verhandelt.