Von Seiten der geschätzten Leserschaft wurde zuletzt mehrfach der Wunsch an den Autor herangetragen, die Grundzüge des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens überblicksweise darzustellen, da derartige Verfahren von den meisten Strafverteidigern üblicherweise nicht in einer derartigen Häufigkeit geführt werden, wie jene nach dem Kriminalstrafrecht. Der Autor kommt diesem geäußerten Wunsch natürlich gerne nach und wird in mehreren Artikeln die Grundzüge des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens darstellen.