Durch den Pressespiegel, welcher jeweils eine Woche vorher in den Gerichtshöfen aushängt, erfährt die Öffentlichkeit durch Einsicht der Gerichtsreporter schon vor Prozessbeginn von einem (prominenten) Strafverfahren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt recherchieren die Gerichtsreporter, wenn sie nicht schon vorher von einer Presseaussendung der Ermittlungsbehörden oder einem Parteienvertreter (Opfer oder Beschuldigten) informiert wurden; sobald auch nur ein solcher Hinweis, wie zB Ermittlung gegen Person X., in den Medien auftaucht, ist auch ein späterer Freispruch, welcher im Übrigen oft mangels Sensation nicht mehr in den Medien nachzulesen ist, nur ein schwacher Ausgleich, weil schon vorher der Reputationsschaden eingetreten ist. Die Waffe gegen eine solche Vorverurteilung ist eben die Litigation-PR.