§ 33 Abs 1 FinStrG, § 207 Abs 2 BAO
Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Steuerpflicht inländischer Einkünfte muss auch einem steuerrechtlichen Laien bewusst sein bzw kann dieses Wissen bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person jedenfalls vorausgesetzt werden.