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Voraussetzungen für die Gewährung von elektronisch überwachtem Hausarrest

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2017/53JSt 2017, 488 Heft 5 v. 1.9.2017

§ 156c Abs 1 Z 1 StVG

Nach dem klaren Wortlaut des § 156c Abs 1 Z 1 StVG sind für die Berechnung der zeitlichen Voraussetzungen des elektronisch überwachten Hausarrests die, mit den unmittelbar nacheinander zu vollziehenden Strafurteilen verhängten Freiheitsstrafen zusammenzurechnen.

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