In jedem Kriminalfilm ist früher oder später der Satz zu hören: „Sie haben das Recht zu schweigen.“ Ein scheinbar unmissverständliches Recht. In der (strafrechtlich relevanten) Realität kann der Gebrauch dieses Rechtes jedoch zu weitreichenden und meist nicht intendierten Konsequenzen führen, die im Folgenden näher erörtert werden sollen.