Der vorliegende Beitrag behandelt – ebenso wie der Beitrag von Schmoller – grundsätzliche Fragen der Beweiskraft und Beweiswürdigung, fokussiert dabei aber im Speziellen auf Probleme, die sich aus dem (seit Inkrafttreten des StPRefG 20041) in § 14 StPO normierten Grundsatz „in dubio pro reo“ ergeben können.