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Relevanter Zeitraum bei Art 6 Abs 1 MRK

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/62JSt 2017, 391 Heft 4 v. 1.7.2017

Art 6 Abs 1 MRK

Die Garantie des Art 6 Abs 1 EMRK bezieht sich in Bezug auf Strafverfahren auf die Angemessenheit der Frist zwischen dem Zeitpunkt der Kenntnis des Betroffenen von dem gegen ihn geführten Verfahren und der letzten und rechtskräftigen Entscheidung.

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