§ 114 Abs 1 FPG
Straf barkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht § 114 Abs 1 FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor.
OGH, 28.02.2017, 14 Os 130/16y
(RS0131308)
§ 114 Abs 1 FPG
Straf barkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht § 114 Abs 1 FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor.
OGH, 28.02.2017, 14 Os 130/16y
(RS0131308)