Die Regierungsvorlage der Strafgesetznovelle 20171 enthält ein paar Abweichungen gegenüber dem ME,2 die hier kurz dargestellt werden sollen. Die Vorhaben wurden trotz der dagegen geäußerten Kritik beibehalten, lediglich einige „technische“ Details wurden geändert. Damit zeigt sich, dass mit dem ME die wesentlichen Weichenstellungen erfolgen und ein Abgehen von den Vorhaben trotz aller Bedenken nicht zu erwarten ist.