Durch das JGG 1988 und die StPO-Novelle 1999 hat auch in Österreich die strafrechtliche Mediation, die „Diversion“ einen Paradigmenwechsel im Rechtsfolgenbereich eingeleitet. Etwa die Hälfte aller Strafverfahren gegen Erwachsene wird heute diversionell erledigt, im Jugendrecht betrifft das fast 90 %. Flaggschiff der Diversion, wenn auch im Anwendungsbereich nicht vorrangig, ist der Tatausgleich (früher „außergerichtlicher Tatausgleich“), der, wenn auch der Ausgleich zwischen Täter und Opfer im Vordergrund steht, doch in seinem Anwendungsbereich über einen Täter-Opfer-Ausgleich hinausgeht. Deutschland ist uns mit diesem Rechtsinstitut vorangegangen, hier läuft es unter dem zentralen Begriff „Täter-Opfer-Ausgleich“.