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Zur Stellung und den Pflichten eines Geschäftsführers einer GmbH nach innen und nach außen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/42JSt 2017, 250 Heft 3 v. 1.5.2017

§ 153 StGB, § 18 GmbHG, § 25 GmbHG

Der Geschäftsführer einer GmbH ist schon kraft Gesetzes zur unbeschränkten (und unbeschränkbaren) Vertretung nach außen befugt, ohne dass es einer vertraglichen Festlegung seiner Hauptpflichten bedürfe. Im Innenverhältnis ist er als zur treuhändigen Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen Berufener aber verpflichtet,

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