§ 142 StGB
Die Gewaltanwendung kann sich auch gegen dritte Personen richten, die zwar keinen (Mit-)Gewahrsam am Raubobjekt haben, jedoch zu dessen Verteidigung bereit sind.
OGH, 13.12.2016, 11 Os 119/16h
(RS0131119)
§ 142 StGB
Die Gewaltanwendung kann sich auch gegen dritte Personen richten, die zwar keinen (Mit-)Gewahrsam am Raubobjekt haben, jedoch zu dessen Verteidigung bereit sind.
OGH, 13.12.2016, 11 Os 119/16h
(RS0131119)