Mit Karl Korinek verschied einer der führenden Verfassungsrechtsexperten unseres Landes, der in mehreren von ihm ausgefüllten Funktionen unvergesslich und unvergessen ist: als ein die Rechtsprechung prägender Verfassungsrichter, als ein administrativ tatkräftiger Präsident des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes, als ein didaktisch hervorragender Universitätslehrer in Graz und Wien (und im Rahmen dessen auch Doktorvater des die gegenständlichen Zeilen verfassenden Nekrologisten), als umsichtiges Mitglied des Aufsichtsrats der Wiener Staatsoper, als fachkundiger Autor auf dem Gebiet des Rechts und zuletzt auch auf jenem der Kunst. In der letztgenannten Funktion verfasste er übrigens sein letztes Werk, nämlich das Büchlein „Der Rosenkavalier“, mit dem er sich der ihn stets erfüllt habenden Begeisterung für die Welt der Oper hingab.