OGH, 07.09.2016, 15 Os 76/16i
Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen dem reinen Anbau der Cannabispflanze und der Erzeugung von Suchtgift hält der OGH in dieser Entscheidung fest:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Matthias S***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 erster Fall, Abs 2 Z 3 SMG und § 15 StGB (1./) sowie des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 2 dritter Fall SMG (2./) schuldig erkannt.