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Umfang der Kostenersatzpflicht

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/37JSt 2017, 163 Heft 2 v. 1.3.2017

§ 381 Abs 1 StPO, § 390 Abs 1 StPO, § 393 Abs 2 StPO, § 393 Abs 4 StPO

Die in § 393 Abs 4 StPO normierte Ersatzpflicht hinsichtlich der dem Angeklagten erwachsenen Kosten seiner Verteidigung umfasst nicht den Honoraranspruch eines diesem gemäß § 61 Abs 2 StPO beigegebenen Verfahrenshilfeverteidigers.

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