§ 28 Abs 1 StGB, § 104a Abs 1 StGB, § 216 Abs 2 StGB
Da § 216 Abs 2 StGB auch den Vorsatz verlangt sich eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, wird die Strafbarkeit von Zuhälterei nach dieser Bestimmung nicht von 104a Abs 1 StGB konsumiert.
§ 28 Abs 1 StGB, § 104a Abs 1 StGB, § 216 Abs 2 StGB
Da § 216 Abs 2 StGB auch den Vorsatz verlangt sich eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, wird die Strafbarkeit von Zuhälterei nach dieser Bestimmung nicht von 104a Abs 1 StGB konsumiert.