Der Beitrag beschäftigt sich mit den in den letzten Jahren verstärkt beobachteten Trends „Phishing“ und „Skimming“. Beiden wollte der Strafgesetzgeber entgegentreten und hat mit dem StRÄG 2015 einen neuen Straftatbestand geschaffen, der diese Verhaltensweisen umfassend unter Strafe stellen soll.