Das Fragrecht der Verteidigung in der Hauptverhandlung ist in § 249 StPO sehr allgemein geregelt, nichtsdestotrotz haben sich im Laufe der Jahre „starre Regeln“ eingebürgert. Im nachfolgenden Beitrag werden Möglichkeiten einer prozessgestaltenden und effektiven Ausübung des Fragerechts, im Rahmen geltender Gesetze und zwecks Wahrung eines fairen Verfahrens iSd Art 6 EMRK, dargestellt.