vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nur die Abweisung eines Beweisantrages kann vom Privatbeteiligten mit Nichtigkeitsbeschwerde geltend gemacht werden

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/22JSt 2017, 68 Heft 1 v. 1.1.2017

§ 281 Abs 1 Z 4 StPO, § 282 Abs 2 StPO

Mit der dem Privatbeteiligten eingeräumten Nichtigkeitsbeschwerde kann ausschließlich die Abweisung eines Beweisantrags (§ 55 StPO), nicht aber sonstige Anträge geltend gemacht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte