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Voraussetzungen für die Gewährung von elektronisch überwachtem Hausarrest Bedeutung des Analogieverbotes (§ 1 StGB) im Strafvollzug

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2017/9JSt 2017, 61 Heft 1 v. 1.1.2017

§ 156c Abs 1a StVG, § 41b EU-JZG

Die nach § 41b EU-JZG zur Vollstreckung übernommenen Urteile unterliegen der Bestimmung des § 156c Abs 1a StVG, zumal Anliegen dieser Regelung war, einer zurückhaltenden Anwendung des elektronisch überwachten Hausarrests bei Sexualdelikten besser Rechnung tragen zu können.

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