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Anforderungen an eine grob fahrlässige Verletzung der Freiheit

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2017/2JSt 2017, 40 Heft 1 v. 1.1.2017

§ 303 StGB

Der vom Tatbestand des § 303 StGB verlangte Erfolg besteht – ungeachtet der weiten Formulierung – bloß in der Schädigung des (Grund-)Rechts auf persönliche Freiheit oder des Hausrechts. Liegt einem Beamten gesetzwidrige Entziehung der persönlichen Freiheit zur Last, wird der davon Betroffene nur – iS des § 303 StGB beachtlich – an seinem Recht auf persönliche Freiheit

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