Zur Abschiebung eines Fremden bei gewährtem Strafaufschub
Zur ErinnerungRainer NimmervollJSt 2016, 567 Heft 6 v. 1.11.2016
Allein die Fremdenpolizeibehörde hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes – nach fremdenrechtlichen Kriterien – zu beurteilen. Eine gerichtliche Zuständigkeit besteht in diesem Bereich nicht.