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Zur Abschiebung eines Fremden bei gewährtem Strafaufschub

Zur ErinnerungRainer NimmervollJSt 2016, 567 Heft 6 v. 1.11.2016

Allein die Fremdenpolizeibehörde hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes – nach fremdenrechtlichen Kriterien – zu beurteilen. Eine gerichtliche Zuständigkeit besteht in diesem Bereich nicht.

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