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Begründung von Anträgen auf Zulassung von Fragen an Zeugen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/105JSt 2016, 563 Heft 6 v. 1.11.2016

§ 238 Abs 2 StPO, § 249 StPO

Auch andere (als Beweis-)Anträge müssen Begründungserfordernissen entsprechen, um ihre Beurteilung zu ermöglichen.

Hier: Antrag auf Zulassung von Fragen an Zeugen (§ 249 StPO).

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