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Abweichungen bei der Urteilsverkündung – Reinheitsgehalt des Suchtgifts

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/100JSt 2016, 562 Heft 6 v. 1.11.2016

§ 260 StPO, § 268 StPO

Der Vorsitzende hat das vom Schöffensenat beschlossene Urteil (mit allen in § 260 Abs 1 Z 1 bis 5 und Abs 2 StPO genannten Punkten) zu verkünden. Abweichungen verstoßen gegen § 268 StPO.

OGH, 24.03.2016, 15 Os 182/15a
(RS0130722)

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