§ 16 Abs 3 StVG, § 120 StVG, § 121 StVG, § 122 StVG, § 33 VwGG
Eine der Bestimmung des § 33 VwGG nachempfundene Regelung ist den Verfahrensbestimmungen über das gerichtliche Beschwerdeverfahren nicht zu entnehmen. Auch eine analoge Anwendung scheidet aus (1).