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Besitz psychotroper Stoffe, Arzneimittel, Grenzmenge, Strafausschließungsgrund, Rechtsfehler mangels Feststellungen

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2016/65JSt 2016, 556 Heft 6 v. 1.11.2016

§ 30 Abs 1 SMG, § 30 Abs 3 Z 1 SMG, § 281 Abs 1 Z 9a StPO

Ein Schuldspruch nach § 30 Abs 1 SMG, der keine Feststellungen enthält, dass die Wirkstoffmenge die Grenzmenge überstiegen hat, ist im Hinblick auf den Strafausschließungsgrund gem § 30 Abs 3 Z 1 SMG nichtig.

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