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Beugemittel gegen einer Straftat verdächtige Zeugen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/89JSt 2016, 468 Heft 5 v. 1.9.2016

Art 6 Abs 2 MRK, § 93 Abs 2 StPO, § 157 Abs 1 Z 1 StPO

Die Anwendung von Beugemitteln scheidet schon dann aus, wenn und soweit der zu Beugende der Straftat verdächtig ist, zu der er vernommen werden soll, ohne dass es darauf ankommt, ob der Zeuge auch nach § 157 Abs 1 Z 1 StPO zur Verweigerung der Aussage berechtigt wäre.

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