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Ungebührliches Benehmen als Ordnungswidrigkeit

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2016/58JSt 2016, 465 Heft 5 v. 1.9.2016

§ 107 StVG

Eine einmalige Äußerung ohne beleidigenden Inhalt nach einem vorangegangenen Streit mit Mithäftlingen stellt kein ungebührliches Benehmen im Sinne des § 107 Abs 1 Z 9 StVG dar.

LG Innsbruck, 06.04.2016, 22 Bl 24/16v

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