§ 27 Abs 1 SMG, § 28a Abs 1 SMG, § 31a Abs 1 SMG, § 6 SMG, § 67 Abs 1 Apothekenbetriebsordnung 2005
Überlassen von Suchtgift verlangt keine konkrete Gefahr des Missbrauchs der Substanzen und daher auch keinen darauf gerichteten Vorsatz.
§ 27 Abs 1 SMG, § 28a Abs 1 SMG, § 31a Abs 1 SMG, § 6 SMG, § 67 Abs 1 Apothekenbetriebsordnung 2005
Überlassen von Suchtgift verlangt keine konkrete Gefahr des Missbrauchs der Substanzen und daher auch keinen darauf gerichteten Vorsatz.