Seit Jahren finden sich bereits Hinweise darauf, dass die Art und Weise, wie sich Schizophrenie-Patienten während stationären Psychiatrieaufenthalten verhalten, auch von strafrechtlicher Relevanz ist. Dies wäre besonders im Hinblick auf die Erstellung von Kriminalprognosen von besonderer Wichtigkeit, da die bisherigen Verfahren zur Risikoeinschätzung nicht ausreichend auf die spezifischen Charakteristika dieser Tätergruppe eingehen. Eine umfassende empirische Untersuchung stand bisher jedoch aus.