Bei der Schaffung von Mindeststandards für Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten durch den europäischen Gesetzgeber geht es Schlag auf Schlag: Als fünfte Richtlinie wurde am 11.5.2016 die Richtlinie (EU) 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, angenommen. Sie ist bis 11.6.2019 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Kontext der neuen Richtlinie und ihre Entstehung, stellt ihre Inhalte dar und unterzieht sie einer ersten Bewertung.