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Keine Ausgeschlossenheit des Vorsitzenden bei sachverhaltsidentem Strafantrag

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2016/5JSt 2016, 7 Heft 4, Newsletter VÖStV v. 1.7.2016

OGH, 09.03.2016, 13 Os 146/15t

In seiner Entscheidung führt der Oberste Gerichtshof Nachfolgendes aus:

Entgegen der Besetzungsrüge (Z 1) bewirkt der Umstand, dass die Vorsitzende des Schöffengerichts vor Einbringung der Anklageschrift (ON 50) die Hauptverhandlung über einen sachverhaltsidenten Strafantrag (ON 13) durchgeführt hat, nicht ihre Ausgeschlossenheit (§ 43 StPO).

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