OGH, 16.02.2016, 11 Os 4/16x
Für die meisten Verteidiger erscheint es äußerst komplex die Trennlinie zwischen der Bekämpfung mit Nichtigkeitsbeschwerde und jener mit Berufung im Falle der Anordnung einer Maßnahme genau einzuhalten. Daher erscheint es zweckmäßig dies anhand der gegenständlichen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nochmals zu verdeutlichen: