Etwas mehr als zwei Jahre nach der letzten Überarbeitung machte vor allem das StRÄG 2015 aus Sicht des Bearbeiters eine Neuauflage erforderlich, im Zuge derer auch eine generelle gründliche Überarbeitung erfolgte, einschließlich einer neuen Setzung der Randzahlen und einer Revidierung des Stichwortverzeichnisses (Vorwort Seite V). Der Kommentator scheut in der Einleitung auch nicht davor zurück, eine grundsätzlich positive, aber in einigen Punkten sehr kritische Beurteilung der letzten Reformen vorzunehmen (Einleitung Rz 25 ff). Insofern beschränkt sich das Werk keineswegs auf eine bloße Kommentierung, was seine Bedeutung unterstreicht.