vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH prüft auch Verletzungen von Verordnungen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/56JSt 2016, 287 Heft 3 v. 1.5.2016

§ 6 Abs 2 StPO, § 23 StPO, § 292 StPO, § 129 Abs 4 Geo, § 152 Abs 3 Geo

Der Oberste Gerichtshof nimmt auch die Verletzung von – nicht auf Gesetzesstufe stehenden – Verordnungen wahr. Wenn die schriftliche Rechtsbelehrung – ungeachtet des Fehlens der richterlichen Zustellverfügung – gemeinsam mit dem Abwesenheitsurteil tatsächlich zugestellt wurde, liegt kein Verstoß gegen § 6 Abs 2 StPO vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte