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Kostenersatz und Erneuerungsantrag

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/55JSt 2016, 287 Heft 3 v. 1.5.2016

§ 363a StPO, § 390a StPO

Eine Kostenersatzpflicht ist im Verfahren gemäß § 363a StPO nicht vorgesehen. Soweit ein Erneuerungsantrag erfolglos geblieben ist, löst er demnach von vornherein keine Ersatzpflicht aus (siehe auch RS0130347).

OGH, 09.12.2015, 15 Os 90/15x
(RS0130512)

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