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Falsches Beweismittel im Sinn des § 39 Abs 1 lit a FinStrG

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/50JSt 2016, 286 Heft 3 v. 1.5.2016

§ 33 Abs 1 FinStrG, § 39 Abs 1 lit a FinStrG

Ein Täter, der einen Einkommensteil nicht in seine Einkommensteuererklärung aufnimmt und eine eben diesen Einkommensteil fälschlich als nicht einkommensteuerpflichtig ausweisende Urkunde bereithält, um sie über allfälliges Verlangen der Behörde (§ 137 f BAO) vorzulegen, verwendet ein falsches Beweismittel im Sinn des § 39 Abs 1 lit a FinStrG.

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