Widerruf der bedingten Strafnachsicht mit der Begründung, es sei eine neue Straftat begangen worden, ist vor tatsächlicher Verurteilung nicht zulässig – Verletzung der Unschuldsvermutung
JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/31JSt 2016, 282 Heft 3 v. 1.5.2016