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Widerruf der bedingten Strafnachsicht mit der Begründung, es sei eine neue Straftat begangen worden, ist vor tatsächlicher Verurteilung nicht zulässig – Verletzung der Unschuldsvermutung

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/31JSt 2016, 282 Heft 3 v. 1.5.2016

§ 53 StGB, Art 6 Abs 2 MRK, § 8 StPO, § 494a StPO, § 495 StPO

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