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Voraussetzungen zur Gewährung von Ausgang nach § 147 Abs 1 StVG

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2016/37JSt 2016, 280 Heft 3 v. 1.5.2016

§ 147 StVG

Nach ständiger Rechtsprechung ist die Versagung des Ausgangs nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte dafür, dass der Strafgefangene im Rahmen des Ausgangs versuchen werde, sich der weiteren Anhaltung zu entziehen, gerechtfertigt. (1)

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