§ 302 Abs 1 StGB
Der Tatbestand des § 302 Abs 1 StGB setzt die tatsächliche Verursachung eines Schadens nicht voraus; er verlangt
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§ 302 Abs 1 StGB
Der Tatbestand des § 302 Abs 1 StGB setzt die tatsächliche Verursachung eines Schadens nicht voraus; er verlangt
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