In der Nationalratsdebatte um den Entwurf des StGB 1975 äußerte Christian Broda die Überzeugung, dass der angestrebte „Realkonsens“ über das StGB eine viel größere Bedeutung haben werde, als man in der Stunde der Nationalratsdebatte voraussehen könne2. Viele der damals im StGB und im Bereich des Strafrechts insgesamt getroffenen Weichenstellungen haben tatsächlich eine nachhaltigere Wirkung, als sich vielleicht sogar Broda selbst gedacht hat. Die beeindruckende Aktualität vieler Überlegungen Brodas auch im strafrechtlichen Bereich soll an drei ausgewählten Beispielen gezeigt werden, an der Regelung über den Schwangerschaftsabbruch, am Ausbau der Geldstrafe zur Vermeidung kurzer Freiheitsstrafen und an der obligatorischen Untersuchungshaft.